1. Hinweis nach Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

1.1 Unentgeltliche Rückgabe von Altbatterien:

Du bist gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkus nach Gebrauch zurückzugeben. Du kannst die alten Akkus und Batterien in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben. Bitte beachte, dass du Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Darauf weist die Grafik einer durchgekreuzten Mülltonne auf den Batterien und Akkus hin.

Denn: Die unsachgemäße Entsorgung von Batterien und Akkus kann wegen der in den Batterien enthaltenen Stoffe schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit haben. Aus diesem Grunde ist die getrennte Sammlung Verwertung von Altbatterien für Umwelt und Gesundheit von besonderer Bedeutung.

1.2 Bedeutung der Batteriesymbole:

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmi-um, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

 

2. Hinweis nach Elektrogesetz

Da wir in unseren Sendungen Elektrogeräte versenden, müssen wir Dich nach dem ElektroG über folgende Informationen in Kenntnis setzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie zu Deiner eigenen Sicherheit.

 

2.1 Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:


 

2.2 Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest Du hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf.